als Geld noch nicht alles bestimmte...
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- Kategorie: * Zukunft Kinder- u. Jugendhilfe (D)
- Erstellt am Samstag, 17. März 2012 18:54
- Zuletzt aktualisiert am Samstag, 17. März 2012 18:54
- Geschrieben von ms
Zitat aus der Powerpoint Präsentation von Dr. Wiesner in Hamburg am 2.12. 2011:
"Aus dem Bericht des Rechtsausschusses zu § 1666a Absatz 1 BGB neu:
„Absatz 1 stellt klar, dass die Trennung des Kindes von der elterlichen Familie, weil besonderes einschneidend, nur dann zulässig sein soll, wenn mildere Mittel nicht ausreichen, die Gefahr für das Kind abzuwenden. Hier kommen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Geeignetheit und der Wahl des geringsten Mittels, die im Verwaltungsrecht entwickelt worden sind, zur Geltung.
Was das gebotene Mittel ist, kann nicht vom Aufwand, nur vom Kindeswohl und vom Elternrecht her bestimmt werden“ (Bundestags-Drucks. 8/2788 v. 27.4.1979)"






